AGB


1.) Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Allgemeinen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Rockhouse Concerts/Kultürchen e.V. (nachfolgend kurz RCK) als Veranstalter des Backfire Festivals und den Nutzer*innen des Online-Angebotes auf www.backfire-festival.de. Die AGB regeln insbesondere das Bestellwesen und die Lieferung von Eintrittskarten für die Veranstaltung und anderer hier angebotenen Artikel. RCK kontrahiert nur zu diesen Bedingungen ohne Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen. Es besteht kein Kontrahierungszwang für RCK.

2.) Tickets

Durch den Erwerb der Eintrittskarten kommt eine vertragliche Beziehung zwischen dem Besteller*innen und RCK zustande – unabhängig von der tatsächlichen Verkaufsstelle. Über eventuell zusätzlich erhobene Vorverkaufsgebühren entsteht zwischen der jeweiligen Vorverkaufsstelle und den Besteller*innen ein gesonderter Vertrag. Die Eintrittskarte ist bis zum Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Am Einlass der Veranstaltung erhalten die Inhabenden eines Tickets ein nicht übertragbares Stoffband oder einen ähnlichen Nachweis. Die Eintrittskarte verliert dabei ihre Gültigkeit.

3.) Vertragsabschluss

Die Anzeige einer Veranstaltung auf diesen Internetseiten stellt noch kein verbindliches Angebot zum Erwerb einer Eintrittskarte dar. Die Besteller*innen akzeptieren bei der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. RCK kann dieses Angebot durch Versendung eine bestätigte Mitteilung per E-Mail annehmen. Die Annahme des Angebotes steht unter der aufschiebenden Bedingung der richtigen und vollständigen Datenangabe zur Versendung der Karten und der Zahlungsabwicklung.

4.) Widerruf

Für das Angebot von Freizeitveranstaltungen, insbesondere für Konzerte und ähnliche Veranstaltungen, besteht für die Erwerber*inne von Eintrittskarten kein Widerrufsrecht aus einem Fernabsatzgesetz gemäß § 312b BGB. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Durch die Bestätigung von RCK ist der Vertragsabschluss somit bindend und verpflichtet die Besteller*innen zu Abnahme und Zahlung der Eintrittskarte.

5.) Preise

Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten beinhalten die Mehrwertsteuer, die Vorverkaufsgebühr, jedoch keine weiteren VVK-Entgelte, wie z.B. der Systemgebühr. Zusätzlich können Versandkosten anfallen, die die Kundschaft durch die Wahl ihrer Versandoption bestimmen. Diese angezeigten Kosten beinhalten ggf. eine Bearbeitungsgebühr sowie Kosten für Porto und Versand.

6.) Lieferbedingungen

Der Versand der Bestellten Eintrittskarten erfolgt auf Kosten der Besteller*innen. Die Lieferung erfolgt i.d.R. durch die Deutsche Post AG innerhalb weniger Werktagen nach Zahlungseingang bzw. bei Nachnahme nach Bestellungseingang an die von den Besteller*innen genannten Adresse. Mit Aufgabe der Bestellung bei der Post oder mit der Übergabe an einen alternativen Spediteur, Frachtführer oder Abholer geht die Gefahr auf die Kundschaft über. RCK haftet nur für Verzögerungen, die durch eigenes Verschulden zustande kommen.

7.) Zahlungsbedingungen

7.1
Die Preise der bestellten Eintrittskarten sind inklusive aller Gebühren nach dem Vertragsabschluss (Bestätigung per Email) sofort zur Zahlung fällig.

7.2
Der Vertrieb und die der auf dieser Internetseite angebotenen Eintrittskarten wird durch die TicketPAY Europe GmbH abgewickelt. Die TicketPay Europe GmbH tritt dabei als Vermittlerin beziehungsweise als Kommissionärin, jedoch nicht als Vertragspartnerin auf. Der Vertragsabschluss selbst kommt mit der Veranstalterin RCK zustande.

7.3
Die Zahlungsabwicklung für Visa und MasteCcard erfolgt über TicketPAY Europe GmbH.

7.4
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Eintrittskarten Eigentum von RCK. Für den Fall, dass eine Zahlung nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder rückbelastet wird, besteht für RCK ein Anspruch auf Rücksendung der Eintrittskarten.

8.) Gewährleistung

RCK übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, wenn sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Geben Kunden*innen bei der Bestellung ihre E-Mail Adresse an, so können sie von RCK umgehend über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine informiert werden. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Eintrittskarten unverzüglich nach Erhalt der Lieferung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von drei Werktagen bei RCK schriftlich zu melden. Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3 BGB können Kunden*innen lediglich verlangen, wenn die Pflichtverletzung von RCK auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

9.) Festival Order

Ergänzend zu den AGB gilt die Festival Order (Infos und Vorschriften für Gäste), welche ebenfalls online abzurufen ist und zudem direkt auf der Veranstaltung im Eingangs- und Kassenbereich aushängt. Bei Besuch der Veranstaltung besteht kein Sitzplatzanspruch. Für Schäden, die nicht in Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen, besteht eine Haftung nur dann, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RCK, ihrer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungshilfen beruhen. Um die Durchführung zur Veranstaltung zu gewährleisten, verpflichten sich die Gäste, den Anweisungen des Security- und Einlasspersonals Folge zu leisten. Die Mitnahme von Fahrzeugen jeder Art auf das Festivalgelände ist verboten (ausgenommen sind die als solche gekennzeichneten Parkflächen). Ebenso untersagt sind Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen anderer hervorzurufen. Fotoapparate, Kameras und sonstige technische Aufnahmegeräte dürfen nicht mitgeführt werden. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen ist RCK berechtigt, den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern. Ein Erstattungsanspruch auf die erworbene Eintrittskarte besteht in diesem Falle nicht. Mitgebrachte Speisen und Getränke, insbesondere Getränke in Glas- und Kunststoffbehältern nicht mit zur Veranstaltung genommen werden. Das Einlasspersonal ist berechtigt, die Gäste am Eingang zu kontrollieren und nicht zulässige Gegenstände abzunehmen.

HIER ist einen vollständiege Einsicht der Festival Order möglich.

10.) Absage, Abbruch oder Verlegung der Veranstaltung

10.1
Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.

10.2
Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhabenden bzw. Gäste einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung treffen, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für getätigte Aufwendungen.Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als Erwerber*innen eines Tickets vernünftiger Weise erwarten dürfen. Eine Änderung im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

10.3
Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19- Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus), ist das Recht der Ticketinhabenden bzw. Gäste, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung – ggf. wiederholt - verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die Ticketinhabenden bzw. Gäste können jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe von Ziffer 10.2 verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für sie unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin). Eine Unzumutbarkeit liegt nicht darin, dass die Veranstaltung – aus den vorstehend genannten Gründen – wiederholt verschoben wird. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalterin liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie.
Höhere Gewalt liegt auch im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen vor. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.
Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die Veranstalterin nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.

10.4
Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung der Veranstalterin, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat die Veranstalterin die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nach den Regelungen der Ziffer 10.3 nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch der Gäste auf (im Falle des Abbruchsnach Beginn anteilige) Erstattung des Ticketpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis der Gäste der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.

10.5
Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

10.6
Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen, nachdem Gäste die Campingfläche betreten haben, so haben die Gäste den Abbau, die Reinigung des eigenen Platzes, die Müllentsorgung und die Abreise nach vorheriger Aufforderung durch die Veranstalterin vorzunehmen. Die Veranstalterin wird hierzu den Gästen eine angemessene Frist setzen. Befinden sich nach Ablauf der von der Veranstalterin gesetzten Frist noch Gegenstände auf dem Campinggelände, so ist die Veranstalterin berechtigt, diese zu entsorgen.

11.) Programmänderung

Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. RCK bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler*innen/-gruppen um entsprechenden Ersatz. Ansprüche der Gäste wegen der Absage einzelner Künstler*innen /-gruppen, auch der sog. Headliner, bestehen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Absage auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin beruht.

12.) Präventionsmaßnahmen

RCK kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Kundschaft und/oder weiterer beteiligter Personen zu entsprechen. Beispielsweise kann RCK anordnen:

  • Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor dem und/oder auf dem Veranstaltungsgelände;
  • Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und/oder Befolgung eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;
  • Mitwirkung an Prüf- und/oder Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;
  • Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und/oder vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei die Veranstalterin insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;
  • Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis und/oder Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);
Vorlage von sonstigen Belegen und/oder Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- und/oder gesundheitsbezogener Aspekten dienlich sind. Die Gäste haben den Anordnungen von RCK sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. RCK kann den Besuch der Veranstaltung und/oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass seine Anordnungen und Anweisungen befolgt werden. Beispielsweise kann RCK auch Gäste, bei denen eine erhöhte Körpertemperatur festgestellt wird und/oder Gäste, die sich weigern, ihre Körpertemperatur messen zu lassen, von der Veranstaltung ausschließen. RCK weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

13.) Online Streitbeilegung

Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS- Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere E-Mailadresse finden Sie auch in unserem Impressum; sie lautet: info@backfire-festival.de Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren der europäischen Kommission bzw. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist immer der Sitz von RCK.

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