FESTIVAL ORDER


1. Gültigkeit

Diese Platzordnung gilt für das gesamte zum Backfire Festival gehörende Festivalgelände. Adresse: Rotdornstr.32 / 31303 Burgdorf.

2. Haftungsklausel

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht für Sach- und Körperschäden. Durch den Besuch der Veranstaltung enstehen den Gästen keine Ansprüche gegenüber der Veranstalter. Sämtliche Gäste haften für den von Ihnen schuldhaft verursachten Schaden!

3. Hausrecht

Rockhouse Concerts / Kultürchen e.V. besitzt Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen. Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum 25.06.2023. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4. Ordnungsdienst

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte von Rockhouse Concerts / Kultürchen e.V. und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.

5. Ziel der Platzordnung ist,

a) die Gefährdung / Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern.
b) Das in Punkt 1. genannte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
c) einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

6. Es ist nicht gestattet,

a) ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten.
b) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.
c) das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht erlaubten Plätzen abzustellen.
d) bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.
e) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Büchsen, Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten u.ä.
f) Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.
g) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen.
h) Gegenstände in den Publikumsraum oder in das Backstage-Gelände zu werfen.
i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen.
j) Tiere jeglichjer Art mit auf das Gelände zu bringen.
k) bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.
l) Film-, Video und Tonaufnahmen ohne Genehmigung der Veranstalter zu machen.
m) sich gegen die Weisung der Ordner zu Verhalten.
n) auf dem Festivalgelände Nahrungsmittel jeglicher Art mitzunehmen.
o) Auf dem Festival Getränke jeglicher Art mitzunehmen.
p) Megafone mit auf das Gelände zu nehmen.
q) Pfand zu sammeln.
r) sogennantes "Crowd Surfen" oder "Stagediving" zu betreiben.
s) Merchandising jeglicher Art zu verkaufen.
t) Promotionartikel oder Flyer zu verteilen.
u) Plakate zu kleben.

7. Camping und Parken

a) Das Camping rund um das Festival Gelände ist laut STVO grundsäzlich untersagt.
b) Es darf nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden.
c) Das Campen im Parkbereich ist untersagt.

8. Rechtsvorschriften

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

9. Glasverbot

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitbringen von Glas streng verboten.

10. Foto- und Videoaufnahmen von Gästen

Auf dem Festival werden durch Medien und durch die Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt z.B. für aktuelle Berichterstattung bzw. Dokumentation, die via Print, DVD, TV oder Internet verbreitet werden. Mit dem Bertreten des Festivalgeländes erklären sich die Gäste des Festivals einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person der Gäste abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden können.

11. Gehörschutz

Laute Musik kann das Gehör schädigen. Wir empfehlen Gehör- Ohrenschutz!
 
 

 

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